Ihre Spende
Helfen Sie mit Ihrer Spende, die Huntington-Krankheit besser zu verstehen und besser behandeln zu können. Spenden Sie an die
Huntington-Stiftung
Deutsche Huntington-Hilfe e.V.
Börsenstraße 10, 47241 Duisburg
Konto Nr. 77 45 201, Bank für Sozialwirtschaft Stuttgart, BLZ 601 205 00
Tel. (02 03) 2 29 15
Fax (02 03) 2 29 25
E-mail:
Die Huntington-Stiftung ist laut Bescheid des Finanzamts Duisburg-Süd vom 08.08.2008 (Steuernummer 108/55852/0404) als gemeinnützig anerkannt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Selbstverständlich erhalten Sie eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung.
Möchten Sie die Huntington-Stiftung unterstützen?
Das aktuelle Stiftungsrecht schafft eine breite Basis für Ihr finanzielles Engagement. Seit dem 1.1.2007 gelten folgende Regelungen:
- Zustiftungen in die treuhänderische Huntington-Stiftung können bis zu einer Million Euro über zehn Jahre verteilt abgesetzt werden. Verheiratete können diesen Betrag doppelt geltend machen, also eine Million Euro pro Ehegatte.
- 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Spende oder Zustiftung können jährlich als Sonderabzug beim Finanzamt geltend gemacht werden.
- Ererbtes Vermögen, das in eine Stiftung eingebracht wird, ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit!